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Information zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Gerade am Ende des Lebens braucht es Regelungen, die Wünsche und Vorstellungen des schwerstkranken Patienten klar benennen und vor allem durchsetzen. Dafür hat der Gesetzgeber das Instrument der Patientenverfügung geschaffen. Sie regelt rechtsverbindlich das medizinische Handeln. Die Tragweite dieses Dokumentes zeigt sich allerdings erst in der konkreten, kritischen und psychisch äußerst belastenden Situation, in der schwierige Entscheidungen zu fällen sind.

Wir bieten Ihnen

  • Information zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Moderation in schwierigen Entscheidungssituationen
  • Angebot zum Gespräch in belastenden Situationen

 Rummelsberg 46
 90592 Schwarzenbruck

 Telefon: 09128 50 25 13
 Mobil: 0175 1624514

 E-Mail:  hospizverein(at)rummelsberger.net

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